Objektbeschreibung
STEVEN HEIMANN ® präsentiert: "SELTENHEIT: Baugrundstück mit Potential in Coburg-Lützelbuch"
In ruhiger und gewachsener Lage von Coburg-Lützelbuch bietet sich die seltene Gelegenheit, ein ca. 438 m² großes Grundstück mit Entwicklungspotenzial zu erwerben.
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Nach Auskunft des Bauamtes erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Maßgeblich ist somit insbesondere die Einfügung in die vorhandene Umgebungsbebauung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischbaufläche (M) dargestellt. Der Flächennutzungsplan kann beim zuständigen Bauamt eingesehen werden. Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf den mündlich mitgeteilten Informationen des Bauamtes und erfolgen ohne Gewähr.
Die Straßenfront beträgt nach den vorliegenden Informationen etwa 15,50 m. Das Grundstück eröffnet damit interessante Möglichkeiten für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Visualisierungen und Bebauungsbeispiele zeigen eine mögliche Bebauung mit einem modernen Einfamilienhaus. Die endgültige Bebaubarkeit ist jedoch ausschließlich im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens verbindlich zu klären.
Ein Ort, an dem aus Ideen ein Zuhause werden kann.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder einen persönlichen Besichtigungstermin – wir sind gerne für Sie da.
Ihr Team von STEVEN HEIMANN ® Coburg
Zahlen | Daten | Fakten
SHI-ID: 50710
Objektart: Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 438 m²
Bebaubarkeit: §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)
Darstellung als Mischbaufläche im Flächennutzungsplan
Individuelle Bebauungsmöglichkeiten
Bauvoranfrage empfohlen
Straßenfront: ca. 15,50 m
Ruhige Lage in Coburg-Lützelbuch
Gewachsenes Wohnumfeld
Familienfreundliche Nachbarschaft
Lagebeschreibung
96450 Coburg - Lützelbuch
Coburg-Lützelbuch verbindet naturnahes Wohnen mit einer guten Anbindung an die Coburger Innenstadt. Die Umgebung wird überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Freizeiteinrichtungen befinden sich in kurzer Entfernung. Gleichzeitig sorgen die umliegenden Grünflächen und die gewachsene Nachbarschaft für eine hohe Wohnqualität.
* = Unsere Kartendarstellung stellt keine genaue Lage, sondern zeigt ausschließlich die nähere Umgebung.
Provisionsanspruch
Der Maklervertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Provision richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) und in diesem Fall in Höhe von 3,00 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe, insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. STEVEN HEIMANN IMMOBILIEN erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Hinweise
Das Angebot versteht sich freibleibend. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
Sämtliche Fotos, Texte und grafischen Darstellungen sind Eigentum von STEVEN HEIMANN IMMOBILIEN und dürfen nicht von Dritten verwendet oder weitergegeben werden. Wir wahren die Privatsphäre der Nachbarschaft, weshalb Fotos ggf. teilweise nicht vollständig hochauflösend dargestellt werden und bitten um Ihr Verständnis.
Unsere Visualisierungen dienen als unverbindliches Gestaltungsbeispiel. Teilweise wurden Abbildungen digital möbliert (virtuelles Homes Staging); die dargestellte Möblierung ist nicht Bestandteil des Angebots.
Die Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf Informationen des zuständigen Bauamtes. Nach dortiger Auskunft erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischbaufläche dargestellt.
Ein Bebauungsplan liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Die konkrete Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens ist ausschließlich durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Baugenehmigungsverfahrens verbindlich zu beurteilen.
